Lexoffice und sevdesk für Reseller: reicht das für § 25a UStG?

Stand: 29.07.2026 · Evgenij Vyslanko, Gründer von Resaldo

Inhaltsverzeichnis

Was sind Lexoffice und sevdesk?

Lexware Office und sevdesk gehören zu den bekanntesten Cloud-Buchhaltungsprogrammen für Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Wichtig vorab: Lexoffice heißt seit 2024 Lexware Office. Das Produkt blieb bei der Umbenennung gleich, nur der Name änderte sich. In Suchanfragen und Communitys ist der alte Name weiter verbreitet.

Beide Programme decken die laufende Buchhaltung ab. Du erfasst Belege, schreibst Rechnungen, gleichst dein Banking ab und erstellst die EÜR. Die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist die einfache Gewinnermittlung für das Finanzamt. Auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung, also die regelmäßige Meldung deiner Umsatzsteuer ans Finanzamt, senden beide direkt aus dem Programm.

Wichtig für die Einordnung: Beide sind Programme für die Finanzbuchhaltung (FiBu), keine Reselling-Tools. Das ist keine Kritik an den Programmen. Die Einordnung zeigt nur, wo Reseller von Gebrauchtware an eine Grenze stoßen.

Warum landen Reseller bei Lexware Office oder sevdesk?

Weil beide die Standard-Empfehlung sind, sobald jemand nach einem Buchhaltungsprogramm für Selbstständige sucht. Auch in Reselling-Communitys und -Blogs werden sie häufig genannt. Der Reselling-Blog resellingmitkopf.de etwa beschreibt in einer Anleitung die eigene Buchhaltung und Rechnungserstellung mit sevdesk (resellingmitkopf.de, Beitrag vom 09.02.2020).

Die Empfehlung ist nicht falsch. Für Rechnungen, Belege und die allgemeine Buchhaltung funktionieren beide Programme. Das Problem beginnt bei der Steuerbesonderheit des Handels mit Gebrauchtware: der Differenzbesteuerung. Differenzbesteuerung heißt: Du zahlst Umsatzsteuer nicht auf den ganzen Verkaufspreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (§ 25a UStG). Alle Details zur Regelung findest du im Ratgeber zur Differenzbesteuerung. Diese Seite klärt nur eine Frage: was die beiden Programme davon abdecken.

Können Lexware Office und sevdesk die Differenzbesteuerung?

Kurz: nach unserer Kenntnis nein, keines von beiden (Stand 11.07.2026). Im Detail unterscheiden sich die Belege dafür.

Lexware Office: laut eigener Hilfe nicht möglich

Die Antwort steht in der offiziellen Hilfe des Anbieters:

"In Lexware Office gibt es derzeit keine Möglichkeit, die Differenzbesteuerung darzustellen."

Quelle: Lexware Office Help Center, Artikel "Differenzbesteuerung", help.lexware.de/de-form/articles/548554-differenzbesteuerung, Stand 11.07.2026

Die Aussage ist eindeutig und stammt vom Anbieter selbst. Sie deckt sich mit Nutzererfahrungen. Ein Händler zitiert im Dezember 2024 auf sellerforum.de genau diesen Satz. Er sucht deshalb ein neues Programm für seine differenzbesteuerten Verkäufe (sellerforum.de, Thread 64835, Beitrag vom Dezember 2024).

sevdesk: keine dokumentierte Funktion, Excel als Ausweg

Für sevdesk ist in der Hilfe-Datenbank nach unserer Kenntnis keine Funktion für die Differenzbesteuerung dokumentiert (hilfe.sevdesk.de, geprüft am 11.07.2026). Aufschlussreich ist das eigene Lexikon des Anbieters. Es erklärt die Differenzbesteuerung ausführlich. Für die Berechnung schlägt es ein einfaches Schema vor, das "sogar als simple Excel-Tabelle" möglich sei (sevdesk.de/lexikon/differenzbesteuerung, Stand 11.07.2026). Der Anbieter verweist für die Rechenarbeit also selbst auf Excel.

Nutzerberichte passen dazu. Im sevdesk-Forum schreibt ein Nutzer bereits 2020, laut Support gebe es diese Möglichkeit in sevdesk nicht (forum.sevdesk.de, Beitrag vom 02.03.2020). Anfang 2024 schreibt ein Reseller in einem Rechtsforum, sevdesk habe die Funktion der Differenzbesteuerung leider nicht. Er verkauft 200 bis 300 Artikel pro Jahr (123recht.de, Forumsbeitrag vom 01.01.2024). Im Dezember 2024 berichtet ein Händler auf sellerforum.de, der Support habe die Differenzbesteuerung als nicht möglich bezeichnet (sellerforum.de, Thread 64835, Beitrag vom Dezember 2024). Das sind einzelne Stimmen, keine Statistik. Sie zeichnen über Jahre aber dasselbe Bild.

Was das für dich bedeutet

Nach unserer Kenntnis bildet keines der beiden Programme die zwei Berechnungsmethoden des § 25a UStG ab (Stand 11.07.2026). Das gilt für die Einzeldifferenz (Berechnung pro Artikel) ebenso wie für die Gesamtdifferenz (Berechnung als Jahressumme, § 25a Abs. 4 UStG). Wann welche Methode gilt und was sie unterscheidet, erklärt ein eigener Ratgeber.

Kein Gewinn pro Artikel

Buchhaltungsprogramme denken in Belegen und Buchungskonten, nicht in Artikeln. Einen Gewinn pro Artikel, also Verkaufspreis minus Einkaufspreis, Plattformgebühren und Versand, berechnen Lexware Office und sevdesk nach unserer Kenntnis nicht (Stand 11.07.2026). Für ein Geschäft mit 50 bis 500 Artikeln ist aber genau diese Zahl entscheidend. Sie beantwortet die Kernfrage: Hat sich der Einkauf gelohnt? Die vollständige Gewinnrechnung zeigt dir ein eigener Ratgeber.

Wofür sind Lexware Office und sevdesk eine gute Wahl?

Beide Programme sind etabliert und für die allgemeine Buchhaltung gebaut. Sie passen, wenn dein Geschäft so aussieht:

  • Deine Umsätze sind regelbesteuert, zum Beispiel Dienstleistungen oder Neuware mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
  • Du willst Belege digital erfassen und automatisch mit deinem Banking abgleichen.
  • Du willst EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt aus dem Programm ans Finanzamt senden.
  • Dein Steuerberater soll digital angebunden werden. Beide bieten dafür DATEV-Schnittstellen; DATEV ist das Format, über das viele Steuerkanzleien Buchungsdaten übernehmen (lexware.de und sevdesk.de/preise, Stand 11.07.2026).

Auch die Rahmenbedingungen sind fair: Lexware Office ist monatlich kündbar ohne Mindestlaufzeit und 30 Tage kostenlos testbar (lexware.de/preise, Stand 11.07.2026). sevdesk bietet 14 Tage kostenlosen Test und Laufzeiten von einem Monat bis 24 Monate. Bei Jahres- und Zweijahreslaufzeit wird der Betrag im Voraus abgebucht (sevdesk.de/preise, Stand 11.07.2026).

Kurz: Für Dienstleister, Freelancer und Händler mit regelbesteuerter Ware decken beide den Buchhaltungsalltag ab. Die Lücke liegt nicht in der Qualität der Programme, sondern im Zuschnitt. Der Handel mit Gebrauchtware nach § 25a UStG ist nicht ihr Anwendungsfall.

Was kosten Lexware Office und sevdesk?

Lexware Office gibt es in vier Versionen: S, M, L und XL. Rechnungen schreibst du ab Version M (12,90 €). Die Buchhaltung mit EÜR und Umsatzsteuer gibt es ab Version L (21,90 €). Version XL kostet 32,90 €. Alle Preise pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer, monatlich kündbar (lexware.de/preise, Stand 11.07.2026). Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung brauchst du also mindestens Version L.

sevdesk bietet drei bezahlte Tarife (Rechnung, Buchhaltung, Buchhaltung Pro) und einen dauerhaft kostenlosen Einstieg mit drei Rechnungen pro Monat. Umsatzsteuer-Voranmeldung und EÜR sind erst ab dem Tarif Buchhaltung enthalten. Der kostet 25,90 € pro Monat bei monatlicher Laufzeit oder 19,90 € bei 24 Monaten Laufzeit, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (sevdesk.de/preise, Stand 11.07.2026).

Beide Anbieter arbeiten mit wechselnden Rabattaktionen für Neukunden; maßgeblich sind die Preisseiten der Anbieter. Alle Preisangaben in diesem Abschnitt: Stand 11.07.2026, Quellen lexware.de/preise und sevdesk.de/preise.

Lexware Office, sevdesk und Resaldo im Vergleich

Die Tabelle zeigt bewusst beide Richtungen: was die Buchhaltungsprogramme können und Resaldo nicht, und umgekehrt. Die Produkte lösen unterschiedliche Aufgaben.

Lexware OfficesevdeskResaldo
ProduktkategorieBuchhaltungsprogramm (FiBu)Buchhaltungsprogramm (FiBu)Cockpit für gewerbliche Reseller von Gebrauchtware (Vorsystem)
Umsatzsteuer nach § 25a UStG berechnennein¹nach unserer Kenntnis nein²ja, automatisch: Einzeldifferenz pro Artikel, Gesamtdifferenz je Zeitraum
Einzeldifferenz / Gesamtdifferenznach unserer Kenntnis nein¹nach unserer Kenntnis nein²ja, beide Methoden
Gewinn pro Artikel (mit Gebühren und Versand)nach unserer Kenntnis nein³nach unserer Kenntnis nein³ja
Eigenbeleg beim Privatkauf automatisch erstellennach unserer Kenntnis nein³nach unserer Kenntnis nein³ja, automatisch beim Erfassen mit Quelle "Privatkauf"
EÜR und laufende Buchhaltungjaja, ab Tarif Buchhaltungnein, kein Ersatz für die FiBu
Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt ans Finanzamt sendenja, ab Version Lja, ab Tarif Buchhaltungnein; Resaldo liefert die § 25a-Zahlen als Vorsystem
Übergabe an den SteuerberaterDATEV-SchnittstellenDATEV- und ADDISON-SchnittstellenPeriodenreport (PDF/CSV) mit Aufschlüsselung nach § 25a UStG

Stand der Tabelle: 11.07.2026. Quellen: ¹ Lexware Office Help Center, Artikel "Differenzbesteuerung" (help.lexware.de/de-form/articles/548554-differenzbesteuerung); ² hilfe.sevdesk.de und sevdesk.de, keine entsprechende Funktion dokumentiert (Stand 11.07.2026); ³ keine entsprechende Funktion in der Anbieter-Dokumentation gefunden (Stand 11.07.2026). Angaben zu Versionen, Tarifen und Schnittstellen: lexware.de/preise und sevdesk.de/preise (Stand 11.07.2026). Angaben zu Resaldo: Produktstand 11.07.2026.

Was macht Resaldo anders? Vorsystem statt Ersatz

Resaldo ist kein Buchhaltungsprogramm und will keines ersetzen. Resaldo ist ein Vorsystem: ein Tool, das vor der eigentlichen Buchhaltung sitzt. Es berechnet und dokumentiert genau den Teil, der in Lexware Office und sevdesk nach unserer Kenntnis fehlt. Die Zahlen bereitet es so auf, dass Steuerberater oder Buchhaltung sie direkt übernehmen können.

Zu jedem Artikel trägst du Einkaufspreis und Verkaufspreis ein. Resaldo ermittelt daraus automatisch die Differenz, die Umsatzsteuer und die Bemessungsgrundlage nach § 25a UStG. Bemessungsgrundlage heißt: der Nettobetrag, den du in die Umsatzsteuer-Voranmeldung überträgst. Auch die Wahl der Methode ist abgedeckt. In deinem Profil legst du fest, ob du mit Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz arbeitest. Liegt der Einkaufspreis eines Artikels über 750 €, ordnet Resaldo ihn automatisch der Einzeldifferenz zu. Nach unserer Kenntnis berechnet bislang kein anderes Cloud-Tool die Gesamtdifferenz automatisch. Den Eigenbeleg legt Resaldo automatisch an, sobald du bei einer Privatperson kaufst. Ein Eigenbeleg ist ein Beleg, den du selbst ausstellst: Er dokumentiert den Einkauf und ersetzt die fehlende Rechnung des Verkäufers. Zusätzlich zeigt dir Resaldo den tatsächlichen Gewinn pro Artikel, inklusive Plattformgebühren und Versandkosten.

Das Zusammenspiel mit der FiBu läuft über den Periodenreport. Resaldo erstellt für jeden Zeitraum einen Report (PDF oder CSV) mit korrekter Aufschlüsselung nach § 25a UStG. Die Zahlen daraus überträgst du selbst in Umsatzsteuer-Voranmeldung und Buchhaltung oder überlässt das deinem Steuerberater. Lexware Office oder sevdesk führen daneben die laufende Buchhaltung, wenn du sie brauchst. Die Produkte konkurrieren nicht, sie ergänzen sich. Was der Steuerberater von dir als Reseller konkret braucht, zeigt ein eigener Ratgeber.

Klar abgegrenzt: Resaldo ist keine Steuerberatung und ersetzt keine Finanzbuchhaltung. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gibst du selbst oder über deinen Steuerberater ab.

Brauchst du beides? Eine Einordnung

Die ehrliche Antwort: Es hängt von deinem Geschäft ab. Lexware Office, sevdesk und Resaldo besetzen unterschiedliche Rollen, und nicht jeder Reseller braucht alle.

Ob du neben Resaldo überhaupt ein eigenes Buchhaltungsprogramm brauchst, hängt vom Einzelfall ab. Vielleicht übernimmt dein Steuerberater die Buchhaltung komplett. Kläre das mit deinem Steuerberater. Und Multichannel-Abwicklung ist noch einmal eine eigene Kategorie. Wie sich Resaldo von einer Auftragsabwicklung unterscheidet, zeigt der Vergleich zur Billbee Alternative.

FAQ

Kann Lexware Office (früher Lexoffice) die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?

Nein. Die offizielle Hilfe des Anbieters schreibt, es gebe derzeit keine Möglichkeit, die Differenzbesteuerung darzustellen (Lexware Office Help Center, Artikel "Differenzbesteuerung", Stand 11.07.2026). Die Umsatzsteuer aus der Differenz berechnest du außerhalb des Programms.

Kann sevdesk die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?

Nach unserer Kenntnis nein (Stand 11.07.2026). In der sevdesk-Hilfe ist keine entsprechende Funktion dokumentiert; das sevdesk-Lexikon schlägt für die Berechnung selbst eine Excel-Tabelle vor (sevdesk.de/lexikon/differenzbesteuerung, Stand 11.07.2026). Nutzer berichten seit 2020 dasselbe, zuletzt im Dezember 2024 auf sellerforum.de.

Heißt Lexoffice jetzt Lexware Office?

Ja. Lexoffice wurde 2024 in Lexware Office umbenannt, das Produkt blieb dabei unverändert. In Suchanfragen und Communitys ist der alte Name weiter verbreitet; gemeint ist dieselbe Software.

Reichen Lexware Office oder sevdesk für einen Reseller von Gebrauchtware?

Für die allgemeine Buchhaltung ja, für § 25a UStG nach unserer Kenntnis nicht (Stand 11.07.2026). Beide berechnen weder die Differenz pro Artikel noch die Gesamtdifferenz und zeigen keinen Gewinn pro Artikel. Diese Rechenarbeit machst du in Excel oder mit einem spezialisierten Vorsystem.

Ersetzt Resaldo Lexware Office oder sevdesk?

Nein. Resaldo ist keine Finanzbuchhaltung: Es berechnet Differenzbesteuerung und Gewinn pro Artikel und erstellt den Periodenreport für den Steuerberater. EÜR, Versand der Umsatzsteuer-Voranmeldung und laufende Buchhaltung bleiben Aufgabe deiner FiBu oder deines Steuerberaters. Die Produkte ergänzen sich.

Was kosten Lexware Office und sevdesk?

Lexware Office kostet je nach Version 7,90 € bis 32,90 € pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist ab Version L (21,90 €) enthalten (lexware.de/preise, Stand 11.07.2026). Bei sevdesk beginnt der Tarif Buchhaltung mit Umsatzsteuer-Voranmeldung und EÜR bei 19,90 € pro Monat (24 Monate Laufzeit) bis 25,90 € (monatliche Laufzeit), zuzüglich Umsatzsteuer (sevdesk.de/preise, Stand 11.07.2026). Beide Anbieter arbeiten mit wechselnden Rabattaktionen.

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