Allgemeine Geschäftsbedingungen der Resaldo
Stand: 7. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Evgenij Vyslanko, Einzelunternehmer, Düsseldorf (nachfolgend „Resaldo" oder „Anbieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der unter resaldo.de bereitgestellten Software-as-a-Service-Anwendung (nachfolgend „Dienst").
(2) Resaldo stellt ein webbasiertes SaaS-Cockpit für gewerbliche Reseller bereit. Der Dienst unterstützt bei der artikelbezogenen Gewinn- und Verlustrechnung (Per-item P&L) und bietet automatisierte Berechnungen im Rahmen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Die Berechnungen des Dienstes stellen eine Berechnungshilfe dar und ersetzen keine steuerliche Beratung. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner steuerlichen Angaben und Entscheidungen selbst verantwortlich.
(3) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Sollte wider Erwarten doch ein Vertragsschluss mit einem Verbraucher erfolgen, gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Resaldo ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt in zwei Stufen:
a) Der Kunde registriert sich unter resaldo.de, indem er eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort angibt, die AGB durch Aktivieren der entsprechenden Checkbox akzeptiert und bestätigt, dass er als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein kostenloser Testvertrag nach Maßgabe von § 5 dieser AGB zustande.
b) Während der Testphase oder des sich anschließenden Lesezugriffszeitraums nach § 5 Abs. 3 kann der Kunde durch Auswahl eines Tarifs und Eingabe seiner Zahlungsdaten einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag abschließen. Die Darstellung der verfügbaren Tarife stellt ein Angebot von Resaldo dar. Der Kunde nimmt dieses Angebot durch Bestätigung seiner Zahlungsdaten an.
(2) Resaldo behält sich das Recht vor, die Registrierung oder den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der konkrete Funktionsumfang des Dienstes richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif. Die jeweils aktuellen Tarife und deren Funktionsumfang sind unter resaldo.de/preise beschrieben.
(2) Resaldo ist berechtigt, den Dienst zu ändern, soweit dies (a) zur Anpassung an Änderungen der Rechtslage oder behördlicher Vorgaben, (b) zur Behebung von Sicherheitsrisiken, (c) zur Anpassung an Änderungen von Drittanbieter-Schnittstellen oder (d) zur Erweiterung oder Verbesserung des Funktionsumfangs erforderlich ist, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. § 15 Abs. 2 bis 4 dieser AGB gelten entsprechend.
(3) Die Berechnungen des Dienstes, insbesondere im Rahmen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, stellen eine Berechnungshilfe dar und ersetzen keine steuerliche Beratung. Die steuerliche Einordnung und Bewertung hängt von den Eingaben des Kunden und seiner individuellen steuerlichen Situation ab. Dem Kunden wird empfohlen, die Ergebnisse von einem Steuerberater prüfen zu lassen.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Resaldo räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst über einen Webbrowser und eine Internetverbindung für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Dienst Dritten zur eigenständigen Nutzung zu überlassen, Dritten den Zugang zum Dienst zu ermöglichen (z. B. durch Weitergabe seiner Zugangsdaten) oder mittels des Dienstes entgeltliche oder unentgeltliche Leistungen für Dritte zu erbringen. Die Verwendung der durch den Dienst erzeugten Auswertungen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des Kunden (z. B. gegenüber dem Steuerberater oder dem Finanzamt) bleibt hiervon unberührt.
(3) Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Dienstes eingegebenen und erzeugten Daten (nachfolgend „Kundendaten") stehen dem Kunden zu. Resaldo erwirbt an den Kundendaten keine über die zur Bereitstellung des Dienstes erforderlichen Rechte hinausgehenden Rechte.
§ 5 Kostenlose Testphase
(1) Bei erstmaliger Registrierung erhält der Kunde die Möglichkeit, den Dienst über einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen kostenfrei und im vollen Funktionsumfang zu testen. Die Angabe von Zahlungsdaten ist für die Testphase nicht erforderlich.
(2) Die Testphase endet automatisch nach Ablauf von vierzehn (14) Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif findet nicht statt.
(3) Nach Ablauf der Testphase hat der Kunde für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen die Möglichkeit, seine Kundendaten im Lesezugriff einzusehen und über die Exportfunktion herunterzuladen. Eine Bearbeitung der Daten ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Nach Ablauf dieser dreißig (30) Tage werden die Kundendaten gelöscht; § 9 Abs. 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
(4) Soweit Resaldo während der Testphase Leistungen unentgeltlich erbringt, gelten die Vorschriften über die Leihe entsprechend. Die Mängelhaftung von Resaldo ist insoweit auf Arglist beschränkt (§ 600 BGB); die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 599 BGB).
(5) Der Kunde kann jederzeit während der Testphase oder des Lesezugriffszeitraums nach Abs. 3 durch Auswahl eines Tarifs und Eingabe seiner Zahlungsdaten in den kostenpflichtigen Betrieb übergehen.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste unter resaldo.de/preise.
(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) wird am Fälligkeitstag belastet.
(4) Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt und im Kundenkonto zum Abruf bereitgestellt.
(5) Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung eines Zahlungsauftrags entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern der Kunde die Nichteinlösung oder Rückbuchung zu vertreten hat.
(6) Kommt der Kunde mit der Zahlung fälliger Beträge in Verzug, ist Resaldo nach vorheriger Ankündigung per E-Mail berechtigt, den Zugang zum Dienst nach Maßgabe von § 16 zu sperren.
(7) Resaldo ist berechtigt, die Vergütung nach Abs. 1 mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse und nennt die geänderte Vergütung sowie den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Die geänderte Vergütung gilt für Abrechnungszeiträume, die nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnen.
(8) Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform vor Beginn des Abrechnungszeitraums, für den die erhöhte Vergütung erstmals gelten soll, bei Resaldo eingehen. Resaldo wird den Kunden in der Ankündigung nach Abs. 7 auf dieses Sonderkündigungsrecht gesondert hinweisen.
§ 7 Tarifwechsel
(1) Der Kunde kann jederzeit in einen höherwertigen Tarif wechseln (Upgrade). Die Differenz zum bisherigen Tarif wird anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet. Ab dem folgenden Abrechnungszeitraum gilt der neue Tarif vollständig.
(2) Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) ist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich.
(3) Der Tarifwechsel erfolgt über das Kundenkonto.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Resaldo kann den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
(2) Die Kündigung durch den Kunden kann über die im Kundenkonto bereitgestellte Funktion oder per E-Mail an hello@resaldo.de in Textform (§ 126b BGB) erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang bei Resaldo an.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Resaldo insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist, oder
b) der Kunde in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Zahlung eines Betrags in Verzug ist, der mindestens der Vergütung für zwei Monate entspricht, oder
c) der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen seine Pflichten aus § 11 dieser AGB verstößt.
(4) Die Nichtnutzung des Dienstes gilt nicht als Kündigung.
§ 9 Daten bei Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen die Möglichkeit, seine Kundendaten im Lesezugriff einzusehen und über die bereitgestellte Exportfunktion (PDF, CSV) herunterzuladen. Eine Bearbeitung der Daten ist in diesem Zeitraum nicht möglich.
(2) Nach Ablauf der dreißig (30) Tage werden die aktiven Kundendaten gelöscht. Sicherungskopien (Backups) werden im Rahmen des regulären Backup-Zyklus überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Resaldo bleiben unberührt. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten ist Resaldo nicht verpflichtet.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 238, 257 HGB, § 147 AO) selbst verantwortlich. Dem Kunden wird empfohlen, seine Daten vor Vertragsende zu exportieren und eigenständig zu sichern.
§ 10 Verfügbarkeit
(1) Resaldo stellt den Dienst nach bestem Bemühen mit einer möglichst hohen Verfügbarkeit bereit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder ununterbrochene Erreichbarkeit besteht nicht. Die Pflicht zur Bereitstellung eines im Wesentlichen funktionsfähigen Dienstes gemäß § 12 bleibt hiervon unberührt.
(2) Übergabepunkt für die Bereitstellung des Dienstes ist der Routerausgang des von Resaldo genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum sowie die hierfür erforderliche Hard- und Software ist der Kunde verantwortlich.
(3) Resaldo ist berechtigt, den Dienst im Rahmen von Wartungsarbeiten vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig per E-Mail angekündigt.
§ 11 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und Resaldo unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht eines Missbrauchs der Zugangsdaten besteht.
(2) Der Kunde darf den Dienst nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine rechtswidrigen, rechtsverletzenden oder gegen behördliche Vorschriften verstoßenden Daten in den Dienst einstellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die im Dienst gespeicherten Kundendaten regelmäßig über die bereitgestellte Exportfunktion zu sichern. Resaldo haftet bei Datenverlusten nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(4) Der Kunde stellt Resaldo von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes ergeben, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Resaldo wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, zur Verteidigung gegen die Ansprüche beizutragen.
§ 12 Mängelansprüche
(1) Resaldo wird den Dienst während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang ist ausschließlich die unter resaldo.de veröffentlichte Leistungsbeschreibung maßgeblich.
(2) Mängel des Dienstes hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung unter Angabe der für die Fehleranalyse relevanten Informationen an hello@resaldo.de zu melden.
(3) Resaldo wird gemeldete Mängel, die die Nutzung des Dienstes nicht nur unerheblich beeinträchtigen, innerhalb angemessener Frist beseitigen. Resaldo ist berechtigt, dem Kunden zunächst eine zumutbare Umgehungslösung anzubieten und den Mangel im Rahmen eines späteren Updates zu beseitigen.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von Resaldo auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB) wird ausgeschlossen. § 13 Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(5) Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz, soweit Resaldo kraft Gesetzes zwingend haftet (§ 13 Abs. 1 und 2).
(6) Für die Testphase gilt § 5 Abs. 4.
§ 13 Haftungsbeschränkung
(1) Resaldo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach zwingenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Resaldo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung ist in diesen Fällen ferner der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Resaldo gezahlten Vergütung, mindestens jedoch auf einen Betrag von EUR 2.500,00.
(4) Die Berechnungen des Dienstes, insbesondere im Rahmen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, stellen eine Berechnungshilfe dar und ersetzen keine steuerliche Beratung. Die steuerliche Einordnung und Bewertung hängt von den Eingaben des Kunden und seiner individuellen steuerlichen Situation ab. Resaldo übernimmt keine Haftung für steuerliche Fehleinschätzungen, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Eingaben des Kunden oder auf der individuellen steuerlichen Situation des Kunden beruhen. Die Haftung für Fehler in der rechnerischen Verarbeitung der vom Kunden eingegebenen Daten richtet sich nach den Absätzen 1 bis 3.
(5) Im Übrigen ist die Haftung von Resaldo ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Resaldo.
(7) Für die Testphase gilt § 5 Abs. 4.
§ 14 Datenschutz
(1) Resaldo verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter resaldo.de/datenschutz.
(2) Die Kundendaten stehen dem Kunden zu. Resaldo nutzt die Kundendaten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes.
(3) Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm in den Dienst eingegebenen Daten selbst verantwortlich.
§ 15 Änderungen der AGB
(1) Resaldo ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist:
a) zur Anpassung an Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung,
b) zur Umsetzung behördlicher Anordnungen oder Vorgaben,
c) zur Behebung von Sicherheitslücken,
d) zur Beseitigung von Regelungslücken oder Auslegungsschwierigkeiten, oder
e) zur Anpassung an veränderte technische Rahmenbedingungen,
sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Resaldo für den Kunden zumutbar ist. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind auf diesem Wege nicht zulässig; für Preisanpassungen gilt ausschließlich § 6 Abs. 7 und 8.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse angekündigt.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen. Resaldo wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolge des Schweigens gesondert hinweisen.
(4) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Resaldo wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auch auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.
§ 16 Sperrung
(1) Resaldo ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst vorübergehend zu sperren, wenn:
a) der Kunde mit der Zahlung fälliger Beträge in Verzug ist und Resaldo die Sperrung zuvor per E-Mail mit einer Frist von mindestens sieben (7) Tagen angekündigt hat, oder
b) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Dienst unter Verstoß gegen § 11 dieser AGB oder gegen geltendes Recht nutzt, oder
c) die Sperrung zum Schutz der Sicherheit des Dienstes, der Daten anderer Kunden oder der technischen Infrastruktur erforderlich ist.
(2) Resaldo wird den Kunden über die Sperrung und deren Gründe unverzüglich per E-Mail informieren, sofern die Mitteilung die Sperrungsgründe nicht gefährdet.
(3) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrungsgrund entfallen ist.
(4) Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung besteht während einer Sperrung nach Abs. 1 lit. a) fort. Bei einer Sperrung nach Abs. 1 lit. b) oder c) ruht die Pflicht zur Zahlung, sofern der Kunde die Sperrung nicht zu vertreten hat.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Der Kunde kann gegen Forderungen von Resaldo nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhenden Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.
(5) Es gilt die jeweils wirksam einbezogene Fassung dieser AGB, abrufbar unter resaldo.de/agb.
Anbieter: Evgenij Vyslanko Angermunder Str. 38 40489 Düsseldorf USt-IdNr.: DE366298977 E-Mail: hello@resaldo.de