Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz - was lohnt sich für Reseller?

Stand: 23.07.2026 · Evgenij Vyslanko, Gründer von Resaldo

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Methoden?

Beide Methoden gehören zur Differenzbesteuerung. Differenzbesteuerung heißt: Du zahlst Umsatzsteuer nicht auf den ganzen Verkaufspreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (§ 25a UStG). Die Grundlagen und Voraussetzungen erklärt der Ratgeber zur Differenzbesteuerung. Hier geht es um die Frage, wie du die Differenz ermittelst: pro Artikel oder pro Jahr.

Einzeldifferenz ist der Standard. Du berechnest die Differenz für jeden Artikel einzeln: Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Aus der Differenz rechnest du die Umsatzsteuer mit 19/119 heraus. Verkaufst du einen Artikel mit Verlust, ist die Bemessungsgrundlage 0 €. Der Verlust senkt aber nicht die Steuer deiner anderen Artikel. Er darf auch nicht in spätere Zeiträume übertragen werden (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 11).

Gesamtdifferenz ist ein Wahlrecht (§ 25a Abs. 4 UStG). Statt pro Artikel rechnest du pro Besteuerungszeitraum. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr (§ 16 UStG). Die Formel: Summe aller Verkaufspreise minus Summe aller Einkaufspreise des Jahres. Aus dieser Gesamtdifferenz wird die Umsatzsteuer mit 19/119 herausgerechnet (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 12). Der entscheidende Effekt: Verluste einzelner Artikel gleichen die Gewinne anderer aus, weil alles in einer Summe landet.

Welche Voraussetzungen gelten für die Gesamtdifferenz?

Zuerst muss die Differenzbesteuerung überhaupt anwendbar sein, und zwar für jeden einzelnen Artikel (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 12). Kurz zusammengefasst: Du bist gewerblicher Wiederverkäufer, die Ware wurde in der EU eingekauft, und in der Einkaufsrechnung ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das trifft zum Beispiel auf Käufe von Privatpersonen und von Kleinunternehmern zu. Alle Voraussetzungen im Detail stehen im Ratgeber zur Differenzbesteuerung.

Für die Gesamtdifferenz kommen drei Regeln dazu:

  1. Einkaufspreis bis 750 € pro Artikel. Nur Artikel mit einem Einkaufspreis bis 750 € dürfen in die Gesamtdifferenz (§ 25a Abs. 4 UStG). Die Grenze gilt seit dem 01.01.2025.
  2. Einheitliche Anwendung. Die Methode gilt für alle Artikel des Jahres bis zur Grenze. Du darfst nicht einzelne Warengruppen herauspicken (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 13).
  3. Teurere Artikel laufen daneben einzeln. Artikel mit einem Einkaufspreis über 750 € rechnest du zwingend über die Einzeldifferenz ab (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 13). Beide Methoden laufen dann parallel nebeneinander.

Rechenbeispiel: 10 Artikel, 3 davon mit Verlust

Wann lohnt sich welche Methode?

Die Gesamtdifferenz ist in der Regel günstiger, wenn:

  • du regelmäßig Artikel mit Verlust verkaufst. Fehlkäufe, defekte Ware und Ladenhüter gehören beim Handel mit Gebrauchtware meist dazu.
  • du viele günstige Artikel verkaufst und die Steuer nicht für jeden einzelnen nachhalten willst. Die Aufzeichnung pro Artikel bleibt trotzdem Pflicht.
  • du den Einkaufspreis pro Artikel gar nicht kennst, etwa bei Retouren-Paletten und Konvoluten. Bis zu einem Gesamteinkaufspreis von 750 € kannst du sogar auf die Aufteilung verzichten (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 12). Den kompletten Ablauf von der Palette bis zur Umsatzsteuer zeigt der Ratgeber zu Retouren-Paletten.

Die Einzeldifferenz passt in der Regel, wenn:

  • du fast nie mit Verlust verkaufst. Ohne Verluste bringt die Gesamtdifferenz keinen Steuervorteil.
  • deine Artikel überwiegend über 750 € Einkaufspreis liegen. Für sie ist die Einzeldifferenz ohnehin Pflicht.
  • Geschäftskunden gelegentlich eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer brauchen. Der Verzicht auf die Differenzbesteuerung für einzelne Lieferungen ist nur außerhalb der Gesamtdifferenz möglich (§ 25a Abs. 8 UStG).

Welche Methode im Einzelfall passt, hängt von Sortiment, Verlustquote und Einkaufsrhythmus ab. Kläre die Entscheidung im Zweifel mit deinem Steuerberater.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Ein Begriff vorab: Der Voranmeldungszeitraum ist der Zeitraum, für den du die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgibst, in der Regel das Quartal.

RegelBedeutung
WahlrechtDie Gesamtdifferenz ist freiwillig. Ohne Wahl gilt die Einzeldifferenz (§ 25a Abs. 4 UStG).
Getrennte TöpfeEine negative Gesamtdifferenz darf nicht mit Gewinnen aus der Einzeldifferenz verrechnet werden, und umgekehrt (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 11 und 13).
Negative JahressummeIst die Gesamtdifferenz am Jahresende negativ, ist die Bemessungsgrundlage 0 €. Kein Übertrag ins Folgejahr (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 13).
Unterjähriger AusgleichInnerhalb des Jahres darfst du eine negative Gesamtdifferenz eines Voranmeldungszeitraums mit positiven anderen Zeiträumen verrechnen (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 13).
MethodenwechselDer Wechsel zwischen Einzel- und Gesamtdifferenz ist nur zum Beginn eines Kalenderjahres möglich (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 14).
Kein VerzichtSolange du die Gesamtdifferenz anwendest, kannst du nicht für einzelne Lieferungen auf die Differenzbesteuerung verzichten (§ 25a Abs. 8 UStG).
Zeitpunkt des EinkaufspreisesGesamtdifferenz: Jahr des Einkaufs. Einzeldifferenz: Jahr des Verkaufs (§ 25a Abs. 4 UStG; UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 11).

Methodenwahl und automatischer Fallback in Resaldo

In Resaldo wählst du die Methode einmal in deinem Profil: Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz. Danach rechnet Resaldo für jeden Artikel automatisch.

Bei der Gesamtdifferenz sortiert Resaldo Artikel mit einem Einkaufspreis über 750 € automatisch in die Einzeldifferenz. Beide Töpfe bleiben getrennt, wie es die Regeln verlangen. Nach unserer Kenntnis berechnet bislang kein anderes Cloud-Tool die Gesamtdifferenz automatisch. Für den Steuerberater erstellt Resaldo einen Periodenreport mit korrekter Aufschlüsselung nach § 25a UStG.

FAQ

Kann ich Einzeldifferenz und Gesamtdifferenz im selben Jahr anwenden?

Ja, in einem festen Rahmen. Für Artikel mit einem Einkaufspreis über 750 € ist die Einzeldifferenz Pflicht, sie laufen neben der Gesamtdifferenz. Innerhalb der Artikel bis 750 € gibt es dagegen keine Wahl pro Artikel: Die Gesamtdifferenz gilt einheitlich für alle (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 13).

Kann ich mitten im Jahr die Methode wechseln?

Nein. Der Wechsel zwischen Einzel- und Gesamtdifferenz ist nur zum Beginn eines Kalenderjahres möglich (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 14). Die Entscheidung gilt dann für das ganze Jahr.

Was passiert, wenn die Gesamtdifferenz am Jahresende negativ ist?

Die Bemessungsgrundlage ist 0 €, es fällt keine Umsatzsteuer an. Der negative Betrag darf nicht ins nächste Jahr übertragen und nicht mit Gewinnen aus der Einzeldifferenz verrechnet werden (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 13).

Kann ich bei der Gesamtdifferenz eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen?

Nein. Solange du die Gesamtdifferenz anwendest, ist der Verzicht auf die Differenzbesteuerung für einzelne Lieferungen ausgeschlossen (§ 25a Abs. 8 UStG). Brauchen Geschäftskunden regelmäßig eine Rechnung mit Umsatzsteuer, geht das nur über die Einzeldifferenz: Du verzichtest dann für die einzelne Lieferung auf die Differenzbesteuerung, und die Lieferung läuft regulär mit Umsatzsteuer (§ 25a Abs. 8 UStG). Der Wechsel zur Einzeldifferenz ist nur zum Jahresbeginn möglich.

Gilt die 750-€-Grenze pro Artikel oder pro Einkauf?

Pro Artikel. Entscheidend ist der Einkaufspreis des einzelnen Gegenstands (§ 25a Abs. 4 UStG). Kaufst du eine Palette ohne Einzelpreise, gilt: Bis 750 € Gesamteinkaufspreis kannst du auf eine Aufteilung verzichten, darüber schätzt du die Einkaufspreise sachgerecht (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 12). Details dazu stehen im Ratgeber zu Retouren-Paletten.

Wann zählt der Einkaufspreis, wenn ich einen Artikel erst im Folgejahr verkaufe?

Das hängt von der Methode ab. Bei der Einzeldifferenz wird der Einkaufspreis erst im Jahr des tatsächlichen Verkaufs berücksichtigt (UStAE Abschnitt 25a.1 Abs. 11). Bei der Gesamtdifferenz geht er in die Summe der Einkaufspreise des Jahres ein, in dem du eingekauft hast (§ 25a Abs. 4 UStG).

Weiterführende Themen